Frau Rechtsanwältin Ute Sonnenschein-Berger, Jahrgang 1960, verheiratet, studierte an der Universität Köln Rechtswissenschaften und hat vor dem Oberlandesgericht Köln ihr erstes juristisches Staatsexamen und im Jahre 1993 im Justizministerium Düsseldorf ihr zweites Juristisches Staatsexamen abgelegt.
Nach Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Frühjahr 1994 und anwaltlicher Tätigkeit in Leverkusen sowie im linksrheinischen Köln hat sie im Jahre 1996 die Kanzlei in Köln-Porz gegründet.
Frau Sonnenschein-Berger hat im Rahmen ihrer beruflichen Fortbildung Fachanwaltskurse für Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Erbrecht absolviert. Seit Beginn ihrer anwaltlichen Tätigkeit war und ist sie für verschiedene Träger im Rahmen von Förderprojekten der öffentlichen Hand als Dozentin für Seniorenrecht, namentlich für Vorsorgerecht und für Erbrecht tätig. Frau Sonnenschein-Berger ist seit einigen Jahren Vorsorgeanwältin (VorsorgeAnwalt e.V.)
Frau Sonnenschein-Berger ist Mitglied im Kölner Anwaltverein (KAV) und im Deutschen Anwaltverein (DAV), darüber hinaus ist sie Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Erbrecht und Arbeitsrecht sowie der Arbeitsgemeinschaft der Rechtsanwältinnen im Deutschen Anwaltverein, in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV), in der bundesweiten Initiative VorsorgeAnwalt e.V. und in verschiedenen Wirtschaftsverbänden.
Sie ist und war zum Teil seit längeren Jahren in verschiedenen Gremien in leitender Funktion tätig, so in Vereinen und Unternehmensverbänden und im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen im DAV. Ferner ist sie in verschiedenen gemeinnützigen Organisationen im Vorstand tätig.