Sozialrecht

Das heutige umfassende Sozialrecht basiert auf dem Grundsatz der Sozialstaatlichkeit. Es ist Teil des Verwaltungsrechts und weist zudem Bezüge zu verschiedenen Rechtsgebieten auf.

Der Bürger kann als Antragssteller, Leistungsempfänger oder Sozialversicherter hieraus bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen Ansprüche bzw. Rechte gegenüber Sozialleistungsträgern wie Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfallkasse, Arbeitsagentur, Jobcenter geltend machen. Es handelt sich im Wesentlichen um Ansprüche zur Absicherung sozialer Risiken im Falle von Krankheit (Behinderung), Pflegebedürftigkeit, Alter, Tod, Arbeitslosigkeit etc.

Wir beraten, unterstützen und vertreten Sie sowohl im Vorhinein als auch im Antrags-, Widerspruchs- und Klageverfahren u.a. bei folgenden Themen:

  • Schwerbehindertenrecht; in diesem Bereich geht es insbesondere um Fragen des Grad der Behinderung (GdB) und Merkzeichen sowie Teilhabe und Nachteilsausgleiche behinderter Menschen.
  • Leistungen der Pflegekassen; maßgeblich sind hier die Voraussetzungen eines Pflegegrades bzw. Erhöhung des bereits bewilligten Pflegegrades sowie Überprüfung und Vorgehen bei MDK-Gutachten sowie Bescheiden der Pflegekasse. Dabei geht es um Fragen des Pflegegeldes, der Pflegesachleistungen, Verhinderungs-, Kurzzeitpflege, Hilfsmittel etc.
  • Hilfe zur Pflege; Pflegewohngeld; meist werden die entsprechenden Anträge bereits durch das jeweilige Pflegewohnheim gestellt. In der Folge, d.h. wenn eine Entscheidung nicht zeitnah oder nicht mit dem erwarteten Ergebnis erfolgt besteht indes oft Bedarf an anwaltlicher Hilfe.
  • Elternunterhalt; auch nach Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes zum 01.01.2020 bestehen Fragen und rechtliche Auseinandersetzungen zur Inanspruchnahme der Angehörigen hinsichtlich der Unterhaltskosten.
  • Rentenansprüche; dieser Bereich betrifft Fragen zum Bezug der Teil-/ Erwerbsminderungsrente; der Regelaltersrente sowie der großen oder kleinen Witwenrente und Waisenrente.
  • Hilfsmittelversorgung; Versorgung mit Medizinprodukten; Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenkasse.
  • Ansprüche gegen Unfallkassen aufgrund eines Arbeits-, Schul-, Wegeunfalls, eines Unfalls bei ehrenamtlicher Tätigkeit etc.
  • Statusfeststellungsverfahren. Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sowie Selbständige bei Fragen und Verfahren zum sozialversicherungspflichtigen Status einer Tätigkeit. Wir überprüfen, ob der Auftragnehmer seine Tätigkeit für einen Auftraggeber sozialversicherungspflichtig oder selbständig ausübt.
  • Darüber hinaus informieren und vertreten wir Sie auch bei dem Thema Kurzarbeitergeld.

Aufgrund jahrelanger Erfahrungen sowie regelmäßiger Fortbildungen stehen wir Ihnen auch bei sozialrechtlichen Fragen und Rechtsstreitigkeiten mit stets aktualisiertem Wissen kompetent zu Seite.

Wenn Sie Fragen zum Sozialrecht haben, sprechen Sie uns an!