Arbeitsrecht

Ein wesentlicher Schwerpunkt der Kanzlei ist die arbeitsrechtliche Vertretung von Arbeitnehmern und/oder Arbeitgebern in allen Industrie- und Dienstleistungsbranchen sowie dem öffentlichen Dienst.

Im Bereich des individuellen Arbeitsrechts werden sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen Fragen unterstützt, die sich im Verlauf eines Arbeitsverhältnisses ergeben können. Das reicht von der Gestaltung des Arbeitsvertrages, über die Durchsetzung von Lohn- und Gehaltsansprüchen sowie die Abwehr von ungerechtfertigten Versetzungen bis hin zum Abschluss von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen oder zur Durchführung des Kündigungsschutzverfahrens sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite.

Aufgrund jahrelanger Erfahrung in der Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sind wir in der Lage, die jeweiligen Einzelinteressen schnell und fachgerecht herauszuarbeiten und bestehende Probleme einer effektiven und zielgerichteten Problemlösung zuzuführen.

Neben den klassischen Themenschwerpunkten im Rahmen von Kündigungen des Arbeitsverhältnisses und deren Abwicklung, Abfindungsfragen sowie Fragen zur Sperrzeit entwerfen und prüfen wir Arbeitsverträge, Änderungsverträge sowie Aufhebungs- und Abwicklungsverträge, beraten bei Zeugnisfragen genauso wie bei Fragen zum Umfang, Ort und Zeit der Arbeitsleistung, Urlaub sowie Arbeitsunfähigkeit , Arbeitsentgelt etc.

Insbesondere Mandaten aus dem Unternehmensbereich beraten und vertreten wird darüber hinaus auch in allen Fragen des kollektiven Arbeitsrechtes.

Wenn Sie Fragen zum Arbeitsrecht haben, sprechen Sie uns an!