Erbrecht gehört zu den Rechtsgebieten, die nahezu jeden Bürger betreffen – und zwar aus durchaus unterschiedlichen Perspektiven: Fast jeder hat das eine oder andere zu vererben und denkt zuweilen darüber nach, wem er nach seinem Tode den einen oder anderen Gegenstand zukommen lassen will, und mehr und mehr wächst die Zahl der Erbfälle, in denen angesichts wachsender Vermögen die Erben untereinander mit rechtlichen Mitteln um das Erbe oder einen Anteil daran streiten.
Wir beraten folglich Rechtssuchende in beiden Situationen – diejenigen, die die Weitergabe ihres Vermögens im Todesfalle klar regeln wollen und dabei möglicherweise auch bestimmte Gegenstände etwa durch Vermächtnis bestimmten Personen zuwenden möchten ebenso wie Erbberechtigte, die nach einem Erbfall Beratung in unklarer Rechtslage oder rechtlichen Beistand in der Auseinandersetzung mit anderen Erben suchen. Diese Beratung reicht von der einfachen Formulierung eines Testamentes über die Regelung der Erbfolge im familienrechtlichen Zusammenhang (Zuwendungen an Ehegatten und Kinder) bis hin zur komplizierten Nachfolgeregelung beim Generationenwechsel in Unternehmen, bei dem gesellschaftsrechtliche Aspekte eine ebenso starke Berücksichtigung erfordern wie die Rechtsgestaltung mit Blick auf Einkommens-, Erbschafts- und Schenkungssteuer. Gerade im letzteren Falle sind unsere langjährige Berufspraxis an leitender Stelle in einer mittelständigen Unternehmensgruppe und der vertiefte Einblick in innerbetriebliche Abläufe ebenso von Vorteil wie Erfahrungen in wirtschaftsberatender Tätigkeit.
Die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit einer Reihe von Notaren sichert in den Fällen, in denen eine notarielle Beurkundung von Erklärungen oder Verträgen erforderlich oder zumindest wünschenswert ist, eine schnelle und reibungslose Umsetzung der von uns vorgeschlagenen Rechtsgestaltungen.
Wenn Sie Fragen zum Erbrecht haben, sprechen Sie uns an!