Rechtsfragen und Streitigkeiten aus dem Bereich ‚Allgemeines Zivilrecht‘ betreffen zu einem Großteil vertragliche Vereinbarungen, mithin schuldrechtliche Auseinandersetzungen. Die sog. Privatautonomie begründet die Vertragsfreiheit, nach der jede Partei frei entscheiden kann, ob und mit wem sie einen Vertrag schließt. Zum anderen werden u.a. Probleme mit Bezug zum Sachenrecht sowie Ansprüche aus dem Deliktsrecht erfasst.
Wir beraten und vertreten Sie beispielsweise bei Fragen und Streitigkeiten aus:
Kauf-, Werk-, Liefer-, Dienstleistungsverträgen; Dauerschuldverhältnissen; Darlehensverträgen, Reiserecht; Deliktsrecht; Behandlungsverträgen; Tierhalterhaftung.
Wir unterstützen Sie insbesondere bei der Überprüfung, Durchsetzung bzw. Abwehr von:
Vertrags-Erfüllung, Nachbesserung, Nachlieferung, Rückabwicklung, Schadenersatz, Minderung, Beseitigung, Schmerzensgeld.
Hierbei handelt es sich beispielsweise um folgende Fallkonstellationen:
- Die Kaufsache hat einen Mangel, wird nicht rechtzeitig, unvollständig oder falsch geliefert.
- Bei Lieferung / Montage neuer Möbel werden diese falsch aufgebaut oder beschädigt oder das bereits vorhandene Eigentum wird beschädigt.
- Ein privat gewährtes Darlehen wird nicht vereinbarungsgemäß zurückgezahlt.
- Die gebuchte Reise muss storniert werden und es entstehen Kosten oder die angetretene Urlaubsreise weist Mängel auf.
- Aufgrund Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht kommt es zu einem Unfall mit gesundheitlichen Folgen.
- Im Rahmen eines Behandlungsvertrages kommt es zu einem Behandlungsfehler mit der Folge einer Gesundheitsbeschädigung.
- Ein Tier verursacht Sach- oder Personenschäden.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich je nach Bedarf über die Beratung hinaus auf die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung sowie die Durchführung von Schiedsverfahren und selbständigen Beweisverfahren.
Wenn Sie Fragen zum allgemeinen Zivilrecht haben, sprechen Sie uns an!